Städtische Planungen, aber auch bürgerschaftliche Projekte führen gelegentlich zu Konflikten zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung.
Bei dieser Veranstaltung werden Beispiele zur Verbesserung der Zusammenarbeit diskutiert.
Impuls:
Prof. Klaus Wermker, Essen
1. Strukturelle Bürgerbeteiligung kann eine Lösung für Politik- und Demokratiemüdigkeit sein 1.1. „Bürgerbeteiligung als Gemeinschaftsaufgabe“ (Klaus Selle) 1.2. Bürgerbeteiligung (mittlerweile) selbstverständlich, häufig aber auch für alle Beteiligten anstrengend 1.3. Bürger sind der „Souverän“, sie verstehen sich weniger als Kunden, denn als Citoyens, die den Kurs der Stadt mitbestimmen- erst durch Wahlen, dann aber auch direkt in Projekten 1.4. Bürger sind eigensinnig und wollen keine Ausfallbürgen für öffentliche Aufgaben sein 2. Allgemein sollten sich die Verwaltung als ‚Ermöglicher‘ dessen verstehen, was Bürger wollen! 2.1. Um Beteiligung an der Schnittstelle von Bürgerschaft, Verwaltung, Öffentlichkeit und Politik erfolgreich zu gestalten, müssen gemeinsame Perspektiven auf Probleme entstehen 2.2. Dafür ist es wichtig zu klären: Was ist das Problem? Was kann daran geändert werden? Was kann nicht geändert werden? Was ist unser Ziel? 2.3. Ebenso sind gemeinsame ‚Spielregeln‘ der Beteiligung festzulegen und eine Kultur der Wertschätzung, Anerkennung, Verantwortung und Offenheit zu etablieren. Eitelkeiten und unnütze Hierarchien sollen verschwinden. 3. Kriterien für die Ausgestaltung von städtischen Beteiligungsstrukturen 3.1. Wiederkehrende Veranstaltungen, z. B. Stadtteilkonferenzen (offen für alle) 3.2. Verlässliche Begegnungsorte 3.3. Installationen von Feedback-Formate 3.4. Schlüsselpersonen + Netzwerke auf beiden Seiten nötig 3.5. Rollenverständnis/ abgestimmte Verwaltungsmeinung > sich nicht in Rollen begegnen, sondern von Mensch zu Mensch miteinander kommunizieren. Verwaltung unterstützt Bürger als Experte 3.6. Beteiligungsleitfaden nach Handlungsfeldern wäre sinnvoll 4. Forderung für die Zukunft: Beteiligungsmanagement für Verwaltung aufbauen (entweder eigene Stelle in der Verwaltung oder als Auftrag von einer externen Stelle) 4.1. Rechtliche Grundlagen schaffen
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